Für die Montage von Photovoltaik-Modulen gibt es viele verschiedene Möglichkeiten:
- Indachlösungen: in das Dach integriert
- Aufdachlösungen: auf die bestehende Dachfläche montiert
- oder als Module frei platziert (auf Grünflächen etc.)
Förderaktion “Photovoltaik-Anlagen 2020-2022”
Durch die Förderung von Photovoltaikanlagen bis 50 kWp möchte der Klima- und Energiefonds attraktive Anreize für die umwelt- und klimafreundliche Stromversorgung schaffen.
Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaikanlagen. Einreichen können natürliche Personen und juristische Personen.
Pro Antrag werden maximal 50 kW einer Anlage gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Für Antragstellungen ab 22. Dezember 2020 gelten folgende Förderpauschalen:
- 250 Euro pro kWp für 0 kWp bis einschließlich 10 kWp
- 200 Euro pro kWp für jedes weitere kWp über 10 kWp bis einschließlich 20 kWp
- 150 Euro pro kWp für jedes weitere kWp über 20 kWp bis einschließlich 50 kWp
Eine Anlage mit 12 kWp Leistung erhält damit 10 x 250 Euro + 2 x 200 Euro = 2.900 Euro an Förderung.
Für gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen (GIPV) gibt es einen Bonus in der Höhe von zusätzlich 100 Euro/kWp.
Tarifförderung der OeMAG
Die Tarifförderung für Photovoltaikanlagen wird im Jahr 2021 vergeben als Kombination aus:
- Einmalzuschuss: maximal 250 Euro pro kWp, maximal 30 Prozent der Errichtungskosten
- Erhöhter Einspeisetarif: 7,06 Cent pro kWp, 13 Jahre Förderlaufzeit
Beide Teile der Förderung können nur in Kombination beantragt werden.